Logopädie und Ergotherapie

Eltern / Erziehungsberechtigte können sich in Absprache mit ihrem zuständigen Haus-/Kinderarzt für therapeutische Maßnahmen gem. SGB V (Heilmittelleistung) oder gem. SGB IX (Komplexleistung) entscheiden. Im Zentrum der Entscheidung sollten die individuelle Persönlichkeit des Kindes und die familiäre Leistbarkeit stehen.

Logopädie und Ergotherapie werden …

1)… als zugelassene Heilmittelpraxis durch die Krankenkassen gemäß SGB V als Heilmittelleistung ambulant (in der Praxis)  oder mobil ( in Einrichtungen / zu Hause) erbracht.
Diese therapeutischen Leistungen stehen allen gesetzlich Versicherten nach ärztlicher Verordnung offen.
Privatversicherte sollten eine Kostenübernahme für Logopädie oder Ergotherapie vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse klären.

Für eine Behandlung benötigen Sie eine gültige Heilmittelverordnung
Muster Logopädie – Muster Logopädie Zahnarzt –  Muster Ergotherapie, die durch eine zugelassene Arztpraxis ausgestellt wurde und bestimmte Kriterien erfüllt.

Eine Verordnung ist gültig, wenn

  • die Therapie spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum beginnt, soweit nicht ein
    späterer Behandlungsbeginn bestimmt ist.
  • bei einer Erstverordnung zusätzlich aktuelle diagnostische Angaben (z.B. HNO-Status,
    neurologischer Befund…) vermerkt oder beigefügt sind.
  • die Diagnose und die Leitsymptomatik aufgeführt sind,
  • Indikationsschlüssel und ICD-10-Code vermerkt sind,
  • Therapiedauer (z.B. 30, 45, 60 Minuten), Menge (z.B. 10x) und Frequenz (z.B. 1-2x
    wöchentlich) angegeben sind.

Bevor Sie sich eine Verordnung ausstellen lassen, erfragen Sie am besten vorab in der Praxis Ihrer Wahl, ob ein Behandlungstermin frei ist.  Es kann vorkommen, dass Praxen längere Wartezeiten haben und Sie nicht sofort eine logopädische / ergotherapeutische Behandlung aufnehmen können.

Wichtiger Hinweis 
Logopädie und Ergotherapie können in jeder Praxis, die für diese Behandlungen zugelassen ist, in Anspruch genommen werden. Versicherte haben das „Recht der Wahlfreiheit“. Auch ein Wechsel der Praxis nach bereits angefangenen Therapien ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder der Praxis Ihres Vertrauens.

2)… als Kooperationspraxis der Frühförderstelle Passau gemäß SGB IX als Komplexleistung ambulant (= in den Räumen der Frühförderstelle) oder mobil ( = im Kindergarten oder zu Hause) erbracht.

3)… auf Wunsch als Privatleistung erbracht, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt.

 

Wer stellt eine Verordnung für Logopädie / Ergotherapie aus?

  • Allgemeinärzte / Hausärzte
  • Kinderärzte
  • Fachärzte:  Neurologen / Psychiater
  • Sozialpädiatrische Zentren


Nur Logopädie:
• Zahnärzte
• Kieferorthopäden
• HNO-Ärzte
• Phoniater

Nur Ergotherapie:
• Orthopäden
• Sportmediziner

Wie lange dauert eine Therapie und wie häufig findet diese statt?

Je nach ärztlicher Verordnung dauert eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten und wird ein- bis mehrmals pro Woche durchgeführt. Pro Rezept verordnen die Ärzte in der Regel 10 Therapieeinheiten.

Je nach Störungsbild und Erfolg wird vom Arzt nach einer Erstverordnung ein Folgerezept ausgestellt. Eine zeitnahe therapeutische schriftliche Berichterstattung unterstützt den Arzt bei seiner Entscheidung.

Im Leistungskatalog der Krankenkassen sind die mögliche Gesamtbehandlungsdauer zu den einzelnen Diagnosegruppen innerhalb des Regelfalls aufgeführt, ebenso die Voraussetzung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls oder langfristigen Heilmittelbedarf.


Was wird verschrieben?

Siehe Heilmittelrichtlinien/-verordnung unter Infos zu Logopädie oder Infos zu Ergotherapie.


Welche Kosten bzw. Zuzahlung habe ich zu leisten?

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nach §61 SGB V durch den Gesetzgeber verpflichtet, für jede Heilmittelverordnung eine Gebühr von 10 Euro zu entrichten und zusätzlich 10% der gesamten Behandlungskosten zu übernehmen, wenn keine Befreiungsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt.

In bestimmten Fällen können Sie sich von der Zuzahlungspflicht durch Ihre Krankenkasse befreien lassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte haben die Kosten für eine Behandlung selbst zu zahlen und sollten vor Therapiebeginn die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse (PKV) klären.


Was passiert beim ersten Termin?

In der ersten Therapiestunde führen wir ein Anamnesegespräch mit unseren Patienten/-innen, mit den Eltern oder den Angehörigen.

Wir fragen nach medizinischen und persönlichen Hintergründen, Erfahrungen mit der Störung und individuellen Zielvorstellungen.

So erhalten wir einen detaillierten Einblick in die momentane Problematik und können so ein erstes Behandlungskonzept ableiten, das wir bezüglich Inhalt und Schwerpunkten gemeinsam abstimmen.

Hier führen wir gegebenenfalls auch störungsspezifische Untersuchungen / Tests durch, um einen logopädischen oder ergotherapeutischen Befund für eine optimale Behandlung zu erhalten.


Interdisziplinäre Zusammenarbeit/ Einbindung von Bezugspersonen

Auf Wunsch arbeiten wir fachübergreifend = interdisziplinär mit therapeutischen Praxen, Krankenhäusern, Rehakliniken, Seniorenheimen, Kindergärten, Schulen oder sonstigen Einrichtungen zusammen. Hinsichtlich eines ganzheitlichen Therapiekonzeptes ist es auch sinnvoll Bezugspersonen unserer Patienten/-innen in die Therapie mit einzubinden. Dies geschieht jedoch immer in Absprache mit Ihnen.