Legasthenie, Dyskalkulie, LRS

Bei diagnostizierter Legasthenie / Dyskalkulie /  LRS können die Kosten für eine Lerntherapie gem. §35a SGB VIII durch das Jugendamt nach Einzelfallprüfung übernommen werden.

Vor Beginn der Therapie muss eine multiaxiale Diagnostik, d.h. auf psychologisch, medizinisch-psychiatrischer Ebene, durch eine anerkannte Einrichtung (z.B. Sozialpädiatrische Zentren; entsprechend anerkannte Kinder- und Jugendärzte) erfolgt sein.

In unserer Praxis wird eine mögliche Legasthenie, Dyskalkulie oder LRS durch Beobachtung, pädagogische Testverfahren bzw. durch Lese-/Rechtschreibtests ermittelt.

 

Pädagogische Definition nach Dr. Astrid Kopp-Duller 1995

„Ein legasthener Mensch, bei guter oder durchschnittlicher Intelligenz, nimmt seine Umwelt differenziert anders wahr; seine Aufmerksamkeit lässt, wenn er auf Symbole, wie Buchstaben oder Zahlen trifft, nach, da er sie durch seine differenzierten Teilleistungen anders empfindet als nicht legasthene Menschen; dadurch ergeben sich Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens oder Rechnens.“

(Weitergehende Informationen zum EÖDL finden Sie hier)

Lerntherapie mit der ABC-Schnecke

LERNEN ist
herausfinden, was du bereits weißt.

HANDELN ist
zeigen, dass du es weißt.

LEHREN ist
andere wissen lassen, dass sie es
genauso gut wissen wie du selbst.“

(aus: Richard Bach, Illusionen, Ullstein-Verlag)